Kündigungsschutzklage

Einschätzung vom Experten 

Kündigungsschutzklage in Mönchengladbach - Herfet & Özpolat setzt sich für Ihre Interessen ein

1. Schritt

Schicken Sie uns Ihre Unterlagen für die inhaltliche Prüfung zu. 

2. Schritt

Unser Experten prüfen Sie die Betroffenheit und Ihren Anspruch. 

3. Schritt

Es erfolgt die kostenfreie Einschätzung. Danach sind Sie bestens informiert.

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Beratung zum Arbeitsrecht

Wir prüfen Ihren Anspruch!

Wir kämpfen für Ihre Rechte als Verbraucher: kompetent, bequem und risikolos.

    Anwalt für Kündigungsschutzklage in Mönchengladbach

    Eine Kündigung ist schnell geschrieben, stellt sich jedoch in nicht seltenen Fällen als unwirksam heraus. Durch unsere Anwälte können Sie Ihre Kündigung prüfen lassen und gegebenenfalls Kündigungsschutzklage einlegen und somit das Arbeitsverhältnis fortführen oder eine attraktive Abfindung erzielen. Damit unseren Experten dies gelingt, gilt es die zu beachtenden Fristen einzuhalten. Gegen eine erfolgte Kündigung ist innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung vorzugehen. Sodann beginnt die eigentliche Prüfung der Kündigung. 

    Hier kommt eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung in Betracht. Während bei der ordentlichen Kündigung regelmäßig die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, bedarf es für die außerordentliche Kündigung eines wichtigen Grundes. Dieser kann betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.  Hierbei spielt die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes eine besondere Rolle. Die jahrelange Erfahrung unserer Anwälte zeigt, dass ein überwiegender Teil der Kündigungen aus den genannten Gründen fehlerhaft sind und nicht den Rechten der Arbeitnehmer Rechnung tragen. Verlieren Sie daher keine wertvolle Zeit und vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur Prüfung Ihrer Kündigung.

    Wir kämpfen für Ihre Rechte als Verbraucher: kompetent, bequem und risikolos.Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach.

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