Banken- und Kapitalmarktrecht

Einschätzung vom Experten 

Ihr Bankrecht Anwalt aus Mönchengladbach: Herfet & Özpolat ist an Ihrer Seite

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Beratung zum Banken- und Kapitalmarktrecht

Wir prüfen Ihren Anspruch!

Wir kämpfen für Ihre Rechte als Verbraucher: kompetent, bequem und risikolos.

    Banken- und Kapitalmarktrecht

    Ferner beraten wir auch in allen Bereichen des Banken- und Kapitalmarktrechts. Hier liegt unser Schwerpunkt in der Beratung von Verbrauchern und privater Kapitalanleger insbesondere in den Bereichen:

    • Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen und sonstigen Verträgen, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (sog. „Widerrufsjoker“); aktuell: Kreditverträge mit sog. Kaskadenverweis (EuGH-Urteil vom 26. März 2020)
    • Kreditvertragsrecht Darlehensvertrag; Darlehensvertrag mit Restschuldversicherung; Verbraucherdarlehensvertrag; Hypothekarkredit; Kreditsicherungsrecht; Factoring; Leasinggeschäft; Zwangsvollstreckung bei grundpfandlich besicherten Darlehen; Baufinanzierungen; Zinsen; Kreditzusagen; Rückabwicklung des Darlehensvertrages; Darlehensvertragliche Pflichten, Vorfälligkeitsentschädigungen; Kündigung durch das Kreditinstitut und durch den Kreditnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken)
    • Schadensersatz

    wegen:

    • fehlerhafter Aufklärung, von Banken, Anlageberatern, Anlagevermittlern oder Emissionshäusern (Immobilienanlagen (sog. Schrottimmobilien), sonstige Anlagemodelle, wie Versicherungsfonds, Flugzeugfonds, Medien- und Filmfonds, Schiffsfonds, Lebensversicherungsfonds, offene und geschlossene Immobilienfonds und sonstige Vermögensanlagen).
    • fehlerhafter Vermögensverwaltung, Schlechterfüllung der Vermögensverwaltung (Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten, Verbot der Spekulation (unnötige Risiken, Diversifizierung des Vermögens), Pflicht zur produktiven Verwaltung)
    • Nachschussforderungen durch Fondsgesellschaften bzw. Rückforderung von Ausschüttungen, Insolvenz von geschlossenen Fondsgesellschaften, (Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung (§ 172 Abs. 4 HGB))
    • Fehlerhafter Kapitalmarktinformation, z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen

    Wir vertreten Sie außergerichtlich wie auch bundesweit gerichtlich vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.

    Wir setzen uns für Sie ein

    Das Bankrecht umfasst eine Menge Rechtsgebiete, die von Laien nur schwierig zu erfassen sind und es Banken, sowie Kreditinstituten einfacher machen, unverständliche Klauseln in Verträge mit einzubauen. Ob rund um eine Hypothek, den einfachen Kredit für Neuanschaffungen oder die Überziehung des eigenen Kontos – nicht selten tappen Kunden in Zinsfallen, aus denen es sich nur mit Mühe wieder herauskommen lässt. Umso bedeutender, einen Experten mit jahrelanger Erfahrung an seiner Seite zu wissen, der die eigenen Rechte durchzusetzen weiß. Wir von Herfet & Özpolat nehmen als Ihre Anwälte aus Mönchengladbach dort auf, wo Ihnen das Wirrwarr an Bankrecht-Regelungen Nachteile entgegnet. Erfahren Sie hier mehr zu unserer Vorgehensweise.

    Bundesweit auf Herfet & Özpolat setzen - nicht nur Ihr Anwalt für Mönchengladbach

    Obwohl wir von Herfet & Özpolat als Anwälte aus Mönchengladbach mit unser unmittelbaren Umgebung eng verbunden sind, betreuen wir Sie bundesweit optimal. Wir bringen nicht nur viele Jahre Erfahrung am Markt mit, sondern haben uns auch zu einem Team zusammengeschlossen, dessen Kompetenzen die gesamte Rechtsbandbreite abdecken kann. Vom Familienrecht bis hin zum Immobilienrecht betreuen wir Fälle, derer sich spezialisierte Profis nicht annehmen. Warum? Weil wir nicht nur die nötige Expertise besitzen, sondern auch die so wichtigen Erfolge – und darauf bauen wir. Weil wir uns stets zu aktuellen Geschehnissen und Rechtsprechungen in wichtigen Bereichen informieren und somit auf dem Laufenden bleiben, müssen Sie bei uns jedoch keine altmodische Herangehensweise fürchten – mit frischem Wind schlagen wir Ihnen Vorgehensweisen vor, mit denen sich Erfolg in Aussicht stellt.

    So können Sie auf unsere Beratung setzen - Ihr Anwalt Team aus Mönchengladbach

    Setzen Sie sich am besten so früh wie möglich mit uns in Verbindung, wenn Sie kompetente Unterstützung rund um das Bankrecht benötigen. Hierzu stehen wir Ihnen auf telefonischem Wege oder via Kontaktformular zur Verfügung, um uns Ihre Schilderungen genau anzuhören und Ihren Fall einzuschätzen. Unsere Ersteinschätzung erhalten Sie daraufhin kostenlos, damit Sie sich völlig risikofrei alle Zeit der Welt nehmen können, um über die weitere Vorgehensweise nachzudenken. Wir schildern Ihnen Ihre Möglichkeiten schon im Voraus, schätzen Ihre Erfolgsaussichten ein und geben Ihnen die wichtigsten Informationen mit auf den Weg, damit Sie Ihre Entscheidung auf fundierte Art und Weise treffen können. Haben Sie uns von Herfet & Özpolat als Ihr Anwalt in Mönchengladbach und ganz Deutschland ausgewählt, nehmen wir unsere Arbeit als Team effizient und effektiv auf. Dabei halten wir Sie über alle wichtigen Details stets auf dem Laufenden, damit Sie die volle Kontrolle behalten.

    Kapitalmarktrecht - auch in diesem Bereich ist Ihr Anwalt aus Mönchengladbach tätig

    Wie schon genannt, umfasst das Bankrecht eine Menge Teilbereiche und viele Regelungen, über die man sich allein kaum einen guten Überblick verschaffen kann. So sind wir von Herfet & Özpolat für Sie auch rund um das Kapitalmarktrecht tätig, um Ihnen in jeder Hinsicht unterstützend unter die Arme zu greifen. Sie haben Geld angelegt – beispielsweise in Aktien oder Fonds – und hier gravierende Verluste erlitten? Sie möchten den Schaden wieder wettmachen und sich auf die Rettung Ihres Kapitals konzentrieren? Hierfür sind wir von Recht-Rheydt als Anwalt Team für Bankrecht in Mönchengladbach die Richtigen. Wir können Ihnen helfen, fehlerhafte Beratung zur Kapitalanlage nachzuweisen und daraus Schadensersatzansprüche zu stellen. Selbstredend setzen wir Ihre Ansprüche in einem solchen Fall auch direkt durch, damit Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Bei Herfet & Özpolat sind Sie also in besten und professionellen Händen.

    Ihre Rechte rund um Kredite - unnötige Bearbeitungsgebühren müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen!

    Das Bankrecht umfasst natürlich auch alle Regelungen rund um die Kreditaufnahme. Viele Banken und Kreditinstitute bauen nicht zulässige Forderungen in die Kreditverträge mit ein, die Laien selbst nur schwer ausfindig machen können. Ob als Bearbeitungsgebühren beschrieben, in den AGBs blumig formuliert oder als Individualbeitrag bezeichnet – die unzulässigen Forderungen lassen sich in den meisten Verträgen entdecken und binden Sie an zahlreiche Nachteile, die Sie keineswegs hinnehmen müssen. In diesem Zuge wurde unter anderem die Targobank auffällig, gegen die schon erfolgreiche Rechtsprechungen mit Schadensersatz für Betroffene stattfinden konnten. Auch Sie sind betroffen oder haben die Befürchtung, unzulässig belangt worden zu sein? Dann helfen wir von Recht-Rheydt gerne weiter und setzen uns als Ihr Anwalt aus Mönchengladbach für Sie ein. Die Erfolgsaussichten sind aufgrund vieler Präzedenzfälle auch in dieser Hinsicht sehr gut.

    Zu sämtlichen Auseinandersetzungen mit Banken und Kreditinstituten beraten

    Banken und Kreditinstituten begegnen ihren Kunden nur sehr selten auf einer fairen und verständnisvollen Ebene. Um welche Auseinandersetzungen es auch geht – wir von Herfet & Özpolat sind uns der vielen Nachteile gegenüber Ihnen als Verbraucher bewusst und helfen Ihnen dabei, sich zur Wehr zu setzen. Bei uns finden Sie nicht nur den richtigen Anwalt zum Bankrecht in Mönchengladbach und Deutschland, sondern einen kompetenten Spezialisten auf dem Gebiet der Darlehenswiderrufe. Durch Letzteres können Sie sich aus jahrelangen Schuldenfallen befreien und Zinsen umgehen, die sonst viel Mühe, Kraft und Nerven kosten. Wir prüfen nicht nur die Entgelte für die Bankendienstleistungen, sondern setzen uns unter anderem auch mit SCHUFA-Einträgen und weiteren wichtigen Dingen für Sie auseinander. Dazu gehören auch diese Fallbereiche:

    • Kreditverhandlungen
    • Hypotheken und Grundpfandrechte
    • Betrugsfälle
    • Bankdienstleistungen und dazugehörige Entgelte
    • Beratung bei Kapitalschäden

    Das ist natürlich noch längst nicht alles, wobei Ihr Anwalt aus Mönchengladbach von Herfet & Özpolat Ihnen behilflich sein kann. Zögern Sie daher nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen und alle Anhaltspunkte zu Ihrem Fall durchzugehen. Wir zeigen Ihnen nicht nur Ihre Möglichkeiten, sondern schreiten bei Bedarf auch gleich zur Tat, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

    Mit Herfet & Özpolat Widerrufsklauseln zunutze machen - Ihr Anwalt aus Mönchengladbach informiert

    Nicht selten setzen bekannte Banken auf falsche Widerrufsbelehrungen und Klauseln, die alles andere als zulässig sind und Ihnen Nachteile bereiten. Im Falle einer Vorauszahlung der fälligen Beträge beispielsweise schlagen manche Institute mit massiven Zinssätzen zu, die Ihnen schaden könnten – dabei wollten Sie doch eigentlich nur Ihren Kredit loswerden. Wir helfen Ihnen durch das Auffinden von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen aus den Knebelverträgen auszusteigen und den Widerrufsjoker für sich zu nutzen. Verträge ab Mitte 2010 können von eine Umschuldung auf ein aktuelles Zinslevel möglich machen, was Ihnen die Ratenzahlungen erleichtern würde. Wir helfen Ihnen dabei, nicht zu viel zu zahlen und Ihre Finanzen auf faire Weise zu optimieren. Kontaktieren Sie uns schon jetzt, um Ihre persönliche Beratung zu erhalten.