Mietrecht

Einschätzung vom Experten 

Mietrecht in Mönchengladbach - Herfet & Özpolat vermittelt zwischen den Parteien

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Beratung zum Mietrecht

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Wir kämpfen für Ihre Rechte als Verbraucher: kompetent, bequem und risikolos.

    Mietrecht

    Sie sind Mieter und haben eine zu hohe Nebenkostenabrechnung erhalten oder Sie müssen sich wegen Schönheitsreparaturen mit dem Vermieter herumärgern?

    Zögern Sie nicht und wenden Sie sich an unsere zuständige Rechtsanwältin, Frau Özpolat.

    Sie ist bereits seit Beginn ihrer Anwaltstätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts tätig, sodass sie bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich durchgeführt hat, sei es prozessual oder auch außergerichtlich.

    Wir bemühen uns für Sie trotz Durchsetzung Ihrer Rechte das Verhältnis mit Ihrem Vermieter auf eine sachliche Ebene zu bringen/ erhalten, sodass oftmals Konflikte insgesamt gelöst werden können.

    Auch bei zu Unrecht einbehaltenen Kautionen oder Mieterhöhungen unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Özpolat bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

    Sind Sie Vermieter und haben Schwierigkeiten mit Ihren Mietern wegen verursachter Mängel oder Mietzahlungen? Auch auf Vermieterseite sind wir für Sie tätig.

    Weiterhin hat sich die zuständige Rechtsanwältin, Frau Özpolat, darauf fokussiert Existenzgründer bei der Antragstellung des Gründungszuschusses rechtlich zu beraten und bei Negativ-Bescheiden dagegen vorzugehen. Oftmals werden auf Grund behördlicher Fehler oder Fehlentscheidungen, den Gründern unnötige Steine in den Weg gelegt, die häufig dazu führen, dass der Traum von der Selbstständigkeit nicht umgesetzt werden kann.

    Lassen Sie sich nicht davon abbringen und scheuen Sie sich nicht davor einen Beratungstermin zu vereinbaren.

    Wohnungseigentumsrecht

    Sie sind nicht nur Vermieter, sondern auch Eigentümer einer oder mehrere Wohnungen und sind mit der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung nicht zufrieden? Dann handeln Sie schnell und wenden Sie sich an Frau Rechtsanwältin Özpolat, denn eine Anfechtung der Beschlüsse ist nur innerhalb der Monatsfrist nach Beschlussfassung möglich.

    Gerne können Sie sich auch an uns wenden, wenn eine Eigentümerversammlung bevorsteht und Sie eine Vorgehensweise abstimmen möchten. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen zum gewünschten Ziel.

    Wir setzen uns für Sie ein

    Vermieter und Mieter haben ganz eigene Pflichten und Rechte, die in dem Mönchengladbacher Mietrecht und bundesweit rechtlich festgelegt werden. Doch nicht immer werden Pflichten eingehalten oder Rechte berücksichtigt, sodass es hin und wieder zu Konflikten kommt, die an den Nerven zehren können. Hier kommt Herfet & Özpolat als Ihr Anwalt in Mönchengladbach zum Mietrecht in Mönchengladbach zum Einsatz – mit Kompetenz, Effizienz und Erfahrung, die zu Ihrer Zufriedenheit führen. Eine faire Übereinkunft mit für beide Seiten zufriedenstellendem Ergebnis liegt in jedem Fall in unserem und Ihrem Interesse – und das verfolgen wir bei all unseren Vorgehensweisen vehement.

    Was fällt eigentlich unter das Mietrecht in Mönchengladbach?

    Das Mietrecht selbst ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet und beschäftigt sich nicht nur mit dem Vermieter-Mieter-Verhältnis, sondern auch dem Mietvertrag, der Pacht, dem Maklergesetz und der Betriebskostenverordnung. Auch das Gewerbemietrecht und Mieterschutzrecht werden unter dem Oberbegriff zusammengefasst. Von der Kündigung bis hin zum Vermieterpfandrecht fallen hier viele Begriffe, die nicht jedem Laien geläufig sind und sofort erschließen. Denn: Es handelt sich um ein sehr komplexes Thema, das dementsprechend auch mit umfassenderen Regelungen einhergeht. Dass es allein durch Unklarheiten schon zu Missverständnissen kommen kann, ist also verständlich. Daher sind wir von Herfet & Özpolat Ihnen gerne behilflich, wenn es um das Mietrecht in Mönchengladbach und ganz Deutschland geht.

    Der Mietvertrag - alles rechtens?

    Ob als Vermieter oder Mieter – Sie müssen gewisse Pflichten ausführen und erhalten gleichzeitig Rechte, die beiderseits anerkannt werden müssen. Wird gegen die eingeräumten Rechte und anerkannten Pflichte verstoßen, kann dies Konsequenzen wie beispielsweise eine Räumungsforderung nach sich ziehen. Meist wird ein Mustervertrag verwendet, dessen Inhalt an die betroffenen Personen angepasst wird. Festgehalten wird darin beispielsweise die Fälligkeit der Miete, sowie die Höhe der zu hinterlegenden Kaution und so weiter. Auch die Instandhaltungspflicht wird hier festgehalten und geregelt, sodass der Vertrag vor dem Unterzeichnen genau geprüft werden muss. Kommt es zu Ungereimtheiten, können wir von Herfet & Özpolat den Mietvertrag für Sie prüfen. Dabei zeigen wir Ihnen ganz genau, ob sich Fehler verstecken und der Vertrag dadurch nichtig sein könnte – oder in welchem Maße Ansprüche geltend gemacht werden können.

    Mietpreiserhöhung - ist sie wirklich zulässig?
    Herfet & Özpolat prüft Ihren Fall

    Selbstredend prüfen wir nicht nur Ihre Mietverträge, sondern auch drohende Mietpreiserhöhungen. Denn: Diese sind in den letzten zehn Jahren in vielen Städten oft um 40 Prozent oder mehr gestiegen, sodass Bewohner tiefer in die Tasche greifen müssen. Genau deshalb gibt es die sogenannte Mietpreisbemse, die Mitte 2015 in Kraft getreten ist. Sie soll mit Hilfe einer Deckelung dafür sorgen, dass der Anstieg der Mietpreise einen Dämpfer erhält und nicht mehr so drastisch verläuft. So wird die Mietpreisbremse beispielsweise in der deutschen Hauptstadt schon vollumfänglich eingesetzt – mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise bei Neubauten. Insbesondere in gefragten Städten mit regem Zuzug und Wohnungsknappheit soll so verhindert werden, dass nur noch Besserverdiener sich den Raum zum Leben leisten können. Sie wurden über eine anstehende Mietpreiserhöhung informiert und möchten deren Zulässigkeit prüfen lassen? Dann sind Sie bei Ihrem Anwalt rund um Mietrecht in Mönchengladbach genau richtig: Herfet & Özpolat berät Sie umfasst und prüft den Sachverhalt.

    Mehr zur Instandhaltungspflicht - das Mietrecht in Mönchengladbach

    Als Mieter unterliegt man der Instandhaltungspflicht, zu der hauptsächlich Schönheitsreperaturen und -Maßnahmen gehören. Malerarbeiten, kleinere Reparaturen und ausgleichende Maßnahmen für Gebrauchsspuren decken die Instandhaltungspflicht des Mieters im Mönchengladbacher Mietrecht im Grunde ab. Diese können seitens des Vermieters in regelmäßigen Abständen gefordert werden – beispielsweise alle fünf Jahre. Daher gilt es auch hierzu, sich genauer in den Mietvertrag hineinzulesen und Fragen mit dem Vermieter zu klären. Auch kann es die Kleinreperaturklausel im Mietvertrag geben, die es dem Mieter auferlegt, kleinere Reparaturen mit bis zu 100 Euro Kosten selbst zu tragen. Das können Maßnahmen an den Heizungsrohren und Lichtschaltern sein, aber auch beschädigte Elemente wie Markisen. Wird im Vertrag jedoch kein Maximalbetrag für die Kleinreparaturen festgelegt, kann diese Klausel für nicht-zulässig erklärt werden. Auch dies klären wir von Herfet & Özpolat für Sie gerne genauer.

    Sachmängel - kann im Mönchengladbacher Mietrecht eine Mietminderung gefordert werden?

    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das zu vermietende Objekt im vereinbarten und besprochenen Zustand befindet. Treten beispielsweise ungeahnte Schäden wie ein Schimmelbefall auf oder funktionieren die Heizungsanlagen nicht mehr, kann der Mieter eine Mietminderung durchsetzen. Diese wird in der Regel prozentual ausgerechnet und kann auch sinnvoll sein, wenn beispielsweise äußere Umstände auf den Wohnfrieden einwirken. Wiederkehrende Ruhestörungen durch Fluglärm oder Baustellen beispielsweise werden zwar nicht vom Vermieter verschuldet, können aber Gegenstand einer Mietminderung werden. Wir von Herfet & Özpolat verraten Ihnen gerne genauer, wie Sie die Minderung des Mietpreises durchsetzen und den Vermieter dazu auffordern, die Mängel oder Schäden zu beseitigen. Als Anwalt für Mietrecht in Mönchengladbach Team zeigen wir Ihnen schon beim Erstgespräch, welche Erwartungen Sie dabei an den Tag legen können.

    Fristlose Kündigungen - wann sind sie laut Mietrecht in Mönchengladbach möglich?

    Als Vermieter haben Sie das Recht, fristlos zu kündigen, wenn der Mieter beispielsweise mehreren Mietzahlungen nicht nachgekommen ist und Ihre Forderungen wiederholt nicht erfüllt hat. Als Mieter hingegen können Sie eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Vermieter Mängel in vorgegebener Frist nicht beseitigt hat und die Mängel in dem Objekt die Gesundheit gefährden. In vielen Szenarien ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich – wann genau diese in Frage kommt und wie sie richtig formuliert wird, können wir von Herfet & Özpolat Ihnen ebenfalls verraten. Wir prüfen gerne Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen dabei, das Mietverhältnis ordentlich zu beenden. Denn: Machen Sie hierbei Fehler oder kommen Sie beispielsweise der Anzeigepflicht bei Mängeln nicht nach, können Sie selbst dazu verpflichtet werden, Schäden zu beseitigen – und damit auf Kosten sitzenbleiben.

    Mietrecht in Mönchengladbach und Deutschland - besondere Rechte für Mieter

    Jeder deutsche Bürger hat das Recht auf eine Wohnung – weshalb die Mieter durch das Gesetz auch in besonderem Maße geschützt werden sollen. Eine Kündigung ist beispielsweise nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere, wenn es sich um eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses handeln soll. Wir kennen uns mit den deutschlandweiten Bedingungen aus und bleiben als Team stets auf dem Laufenden der Rechtsprechung – wodurch Sie bei der Beratung profitieren. Setzen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und Expertise – mit Herfet & Özpolat sind Sie immer auf der richtigen Seite.