Widerruf Lebensversicherung

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Lebensversicherung widerrufen - mit Herfet & Özpolat machen Sie alles richtig

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    Widerruf Lebensversicherung

    Lebensversicherungsverträge haben oft eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Vor allem Verträge aus der Zeit 1994 bis 2007 sind von diesen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen. Es gibt aber auch vor und nach diesem Zeitraum eine Vielzahl an Verträgen, die den gesetzlichen Standards nicht genügen und noch heute widerrufbar oder gegebenenfalls anfechtbar sind. Das gilt in vielen Fällen auch dann noch, wenn die Verträge zwischenzeitlich gekündigt worden sind und der Rückkaufswert ausbezahlt wurde.

    Eine kostenlose Prüfung der Verträge durch den Anwalt in Mönchengladbach kann schnell Klarheit darüber geben, ob auch Ihre Verträge noch widerrufbar sind. Sollte das der Fall sein, so werden in einem persönlichen Gespräch der weitere Verfahrensweg, die Möglichkeiten von kostendeckendem Rechtschutz sowie die möglichen Auszahlungsbeträge nochmals individuell mit Ihnen erörtert.

    Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Rechtsanwaltsteam.

    Wir setzen uns für Sie ein

    Sie möchten Ihre Lebensversicherung beenden und sich Ihre gezahlten Beiträge zurückholen? Dann sollten Sie nicht auf einen Anwalt verzichten, der Ihnen bei diesem Vorgang behilflich ist. Denn: Durch das Lebensversicherung Widerrufen in Mönchengladbach können Sie sich höhere Beiträge sichern, als durch eine reine Kündigung der Police. Was Sie beachten müssen und was es zu bedenken gilt, verraten wir Ihnen gerne nachfolgend. Auch, welche Rechte Ihnen hier entgegenkommen und welche Regelungen es gibt, zeigen wir Ihnen genauer. Je umfassender Sie informiert sind, desto besser und vorteilhafter können Sie agieren.

    Herfet & Özpolat agiert für Sie bundesweit

    Wir von Herfet & Özpolat haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bundesweit zu unterstützen. In Bezug auf das Lebensversicherung Widerrufen sind wir stets auf dem neuesten Stand, damit Sie von den effektivsten Vorgehensweisen profitieren können. Dabei gehen Sie mit uns keinerlei Risiken ein und handeln, bevor es zu spät ist. Die meisten Menschen kennen ihre Rechte nicht ausgiebig genug, weshalb wir rundum unterstützend agieren. Jahrelange Erfahrung in Bezug auf zahlreiche Fälle ist das, was unsere gemeinschaftliche Kanzlei ausmacht. Weil wir unsere Kompetenzen bündeln, handeln wir als Team in Ihrem Sinne. Sie profitieren also von der bestmöglichen Betreuung, die in diesem Rechtsgebiet geboten werden kann.

    Diese Schritte gehen wir zum Widerruf der Lebensversicherung als erstes an

    Natürlich sollte man nicht zu vorschnell handeln und sich erst einmal über die Aussichten klar werden, die mit dem Lebensversicherung Widerrufen verbunden sind. Wenn Sie uns hierzu kontaktieren, besteht unser erster Schritt darin, Ihre Erfolgsaussichten genau zu prüfen – und Ihnen dazu realistische Möglichkeiten zu nennen. Denn: Nicht jeder Vertrag enthält Fehler, anhand welcher man den Widerruf auch rechtfertigen kann. Im nächsten Schritt kalkulieren wir, welchen Vorteil Sie durch den Vorgang erwarten können – also die finanziellen Aspekte des Verfahrens. Nur, wenn sich dieser auch wirklich lohnt und einen erheblichen Unterschied zu der einfachen Kündigung darstellt, können Sie auch wirklich vom Widerruf profitieren. Anschließend beschäftigen wir uns damit, welche Kosten mit dem Verfahren entsteht – und wie diese gedeckt werden. Ist alles Wichtige geklärt, gilt es nur noch, den richtigen Zeitrahmen für das Verfahren zu klären. Sie sehen: Wir von Herfet & Özpolat gehen für Sie besonders transparent vor, damit Sie die volle Kontrolle behalten.

    Das liegt dem Widerspruch der Lebensversicherung zugrunde

    Viele Policen rund um die Lebensversicherung von 1994 bis etwa 2007 enthalten Mängel und Fehler. So wurde beispielsweise nicht richtig über den Rücktritt aus der Police, beziehungsweise den Rücktritt belehrt. Dies kann sich Ihr Anwalt rund um den Lebensversicherung Rücktritt für Sie zunutze machen, indem er Ihren Rücktritt einreicht. Die Rückabwicklung erfolgt nach der Bearbeitung des Widerrufs und verschafft Ihnen die Rückzahlung aller bisher gezahlten Beiträge. Darüber hinaus können Sie sogar Zinsen geltend machen, die Ihre Finanzen aufbessern. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass der Versicherer gewisse Dinge von den Zinsen abziehen kann – beispielsweise Bearbeitungsgebühren. Eine weitere gute Nachricht möchten wir Ihnen an dieser Stelle keineswegs vorenthalten: Haben Sie Ihre Police bereits gekündigt, können Sie immer noch von Ihrem Recht auf Rückabwicklung und höhere Erstattungen Gebrauch machen. Ob dies in Ihrem Fall funktioniert, prüfen wir selbstverständlich vorab genauer.

    Bietet Ihnen ein Online-Rechner die gewünschte Leistung?

    Online kursieren diverse Rechner, die Ihnen das mögliche Ergebnis eines Rücktritts in Sekundenschnelle berechnen und dazu inspirieren, den Widerruf der Lebensversicherung selbstständig vorzunehmen. Hiervon raten wir dringlichst ab. Denn: Die Online-Rechner halten keine fundierten Gutachten bereit, um die Werte zu errechnen, sondern geben Durchschnittswerte an. Darüber hinaus verleiten sie dazu, sich selbst um den Widerruf zu kümmern und auf einen kompetenten, spezialisierten Anwalt zu verzichten. Genau hier liegt der Fehler: Nur der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, im Notfall ein entsprechendes Gerichtsurteil zu erwirken. Kommt der Widerruf von  einer Privatperson, stellen sich die meisten Versicherer erst einmal stur und suchen nach jedem Grund, die Rückabwicklung nicht freizugeben. Mit uns von Herfet & Özpolat an Ihrer Seite sparen Sie beim Lebensversicherung Widerrufen also nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch Nerven.

    Nicht nur Lebensversicherungen lassen sich widerrufen

    Nicht jeder Haushalt hat eine eigene Lebensversicherung – dafür stehen aber andere Policen bereit, die aufgrund von Abschlussgebühren und Co. ebenso nachteilig für den Versicherten ausfallen können. So ist es beispielsweise auch möglich, eine Rürup-Rentenversicherung im Nachhinein zu widerrufen. Selbiges gilt für Riester-Rentenversicherungen, die im genannten Zeitraum abgeschlossen wurden. Wir von Herfet & Özpolat kennen uns mit allen Möglichkeiten aus und verraten Ihnen, welche Schritte Sie angehen und was Sie von dem Widerruf erwarten können. Unser Tipp: Im Falle der Lebensversicherung ist neben dem Widerruf auch das Verkaufen oder Beleihen möglich. Auch hierzu beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen, die in Sachen Lebensversicherung widerrufen in Mönchengladbach von Bedeutung sein könnten.

    Geld nachfordern - wann ist es möglich?

    Unter Umständen steckt in bereits gekündigten Verträgen oder nicht mehr gezahlten Versicherungen noch Geld, das Sie zurückerhalten können. Urteile vom Bundesgerichtshof räumen ein lebenslanges Rücktrittsrecht ein, wenn die Belehrung zum Widerruf nicht hervorgehoben wurde. Auch ist das  Urteil zutreffend, wenn unzulässige Klauseln zum Rückkaufswert im Vertrag zu finden sind. Da viele Policen Formfehler enthalten, lässt sich von dem Widerrufs-Joker Gebrauch machen.

    Was darf der Versicherer bei der Rückzahlugn abziehen?

    Wenn Sie sich für das Lebensversicherung Widerrufen in Mönchengladbach entscheiden, kann der Versicherer – wie bereits erwähnt – gewisse Posten von der Gesamtsumme abziehen. Somit fällt der zu erstattende Betrag oftmals beträchtlich kleiner aus, als zunächst angenommen. Umso wichtiger ist es, bei dem Widerruf der Lebensversicherung alle Daten und Fakten präzise vorzulegen. Können Sie beispielsweise mit unserer Hilfe nachweisen, dass der Versicherer mit Ihren Beiträgen zusätzliche Umsätze erwirtschaftet hat, können Sie daraus Zinsen verlangen. Ansonsten ist aber zu bedenken, dass der Versicherer Beträge wie diese abziehen kann:

     

    • Risikoanteile
    • Steuern
    • Fondsverluste bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Verwaltungs- und Abschlusskosten muss Ihnen der Versicherer erstatten, da diese laut Beschluss des Bundesgerichtshofes nicht von der Summe absetzbar sind. Das gilt auch für den sogenannten Ratenzahlungszuschlag. An dieser Stelle will erwähnt werden: Die Zinsen und erwirtschafteten Summen aus Ihren Beiträgen sind oftmals deutlich höher, als die zu erstattenden Beiträge selbst – weshalb es sich lohnt, mit einem Anwalt zum Thema Lebensversicherung widerrufen in Mönchengladbach Nachweise vorzubringen. Auch sollten Sie es daher nicht bei einer einfachen Kündigung belassen.